
Linksattribut und Rechtsattribut
(Arten des Attributs – Links- und Rechtsattribut im Deutschen)
Was ist ein Linksattribut bzw. Rechtsattribut?
Das Attribut ist die Beifügung in der deutschen Grammatik und bestimmt ein Wort, das sogenannte Bezugswort, näher. Weiterhin steht das Attribut immer zusammen mit seinem Bezugswort und kann auch nicht von ihm getrennt werden. Bezugswort und Beifügung bilden zusammen ein Satzglied. Obwohl das Satzglied an sich nicht getrennt werden kann, kann das Attribut links oder auch rechts des Bezugswortes stehen. Erscheint es links davon, spricht man von einem Linksattribut, steht es hingegen rechts davon, meint man ein Rechtsattribut. Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass Linksattribute häufiger vorkommen als Rechtsattribute.
Vergleich der Attributarten in Satzbeispielen
Art | Begleiter | Linksattribut | Bezugswort | Rechtsattribut | Wortart |
Adjektivattribut | die | neue | Straße | Adjektiv | |
manche | Leute | Numerale | |||
Genitivattribut | die Schuhe | meiner Schwester | Begleiter + Nomen | ||
Adverbialattribut | die Besprechung | übermorgen | Adverb | ||
Genitivattribut | Manfreds | Bücher | Nomen | ||
Präpositionalattribut | die Hütte | im Garten | Präposition + Nomen | ||
der | verbrannte | Kuchen | Partizip | ||
Apposition | mein Auto, | ein Oldtimer, | Begleiter + Nomen |
Themenrelevante Erklärungen zum »Links- und Rechtsattribut«
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