Genitivattribut

(Der attributive Genitiv in der deutschen Grammatik)

Was ist ein Genitivattribut (Beifügung im 2. Fall)?

Das Genitivattribut ist eine Art des Attributs und wird dazu verwendet, Besitzanzeige oder Zugehörigkeit zu etwas auszudrücken. Wie der Name bereits andeutet, steht das Attribut dabei im Genitiv (2. Fall oder auch Wes-Fall) und kann links oder rechts des Bezugswortes bzw. Nomens stehen, auf das es sich bezieht. Vergleiche dazu die folgenden Beispielsätze:

  • In den meisten Fällen steht das Genitivattribut rechts des Nomens bzw. Bezugswortes, also als Rechtsattribut:
    • „Er unterschätzte die Wichtigkeit der Botschaft und dachte nicht weiter darüber nach.“
    • „Michael nutzt gerne den Computer seiner Firma.“
  • Der attributive Genitiv kann jedoch auch als Linksattribut erscheinen; allerdings heutzutage in der Regel nur noch bei Personennamen:
    • Peters Freundin kommt ebenfalls auf die Geburtstagsparty.“
    • Isabellas Idee war wirklich sehr nützlich.“
    • Ohne Personennamen ist der Gebrauch heutzutage veraltet oder nur bei alten Redewendungen üblich:
      • „Jeder ist seines Glückes Schmied.“
  • Beachte: Das Genitivattribut kann an sich ebenfalls durch Attribute und weitere Wortarten näher bestimmt werden. Vergleiche dazu:
    • „Der Kaufpreis des Wagens liegt bei 10.000 Euro.“
      • Begleiter + Nomen
    • „Der Kaufpreis des absolut neuwertigen Wagens liegt bei 15.000 Euro.“
      • Begleiter + Adverb + Adjektiv + Nomen

Themenrelevante Erklärungen zum »Genitivattribut (Beifügung im 2. Fall)«

Zur Erklärung des »Genitivattributs (Beifügung im 2. Fall) in der Grammatik« passen die folgenden Themen, die ebenfalls wissenswert sein könnten: