Komma beim erweiterten Partizip

(Kommasetzung bei Partizipialgruppen in der deutschen Sprache)

Wie werden Kommas bei erweiterten Partizipien gesetzt?

Erweiterte Partizipien (auch Partizipialgruppen genannt) werden in der deutschen Sprache normalerweise durch ein Komma abgetrennt. In manchen Fällen kann das Komma aber auch weggelassen werden. Vergleiche die folgenden Beispiele:

  • Wenn das erweiterte Partizip (blau) am Anfang oder am Ende eines Satzes steht:
    • Steht die Partizipialgruppe vor dem Hauptsatz, kann – muss aber nicht – ein Komma gesetzt werden:
      • Wie ein Wasserfall redend(,) bemerkte er nicht, dass der Chef hereingekommen war.“
      • Den Film gesehen(,) verließen wir sofort das Kino.“
    • Wird zuerst der Hauptsatz geschrieben, muss ein Komma gesetzt werden:
      • „Er machte uns Hoffnungen, mit seinen Gesten beruhigend.“
      • „Mit einem zufriedenen Lächeln stand sie vor ihm, alle Einkäufe erledigt.“
  • Wenn das erweiterte Partizip (blau) von einem Hauptsatz eingeschlossen wird:
    • Steht das konjugierte Verb des Hauptsatzes vor der Partizipialgruppe, kann – muss aber nicht – ein Komma gesetzt werden:
      • „Susanne kam(,) völlig erholt von ihrem Urlaub(,) glücklich ins Büro.“
      • „Peter erzählte(,) ungeniert lachend(,) der ganzen Gruppe den Witz.“
    • Steht das konjugierte Verb erst nach der Partizipialgruppe, dann müssen Kommas zur Abtrennung verwendet werden:
      • „Susanne, völlig erholt von ihrem Urlaub, kam glücklich ins Büro.“
      • „Peter, ungeniert lachend, erzählte der ganzen Gruppe den Witz.“

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